
Die Anforderungen an Verpackungen und deren Entsorgung entwickeln sich mit der PPWR massiv weiter - sowohl im Hinblick auf den Umweltschutz als auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Nachweisbarkeit.
Als Ihr Partner für Verpackungslösungen ist es unser Anspruch, die neuen Anforderungen nicht nur korrekt und fristgerecht umzusetzen, sondern Ihnen auch als kompetenter Ansprechpartner für Stretchfolien, Klebebänder, Umreifungsbänder, Kartonagen, etc. zur Seite zu stehen.
Wir als Erzeuger unterstützen Sie mit allen notwendigen Daten zur Konformität.
Wir als Lieferant bestätigen die Konformität.
"Das Streben nach Profit führt zu schlechten Entscheidungen –
Zufriedene Kunden hingegen zu dauerhaftem Wachstum."Sascha Vogel
Unsere Produkte bzw. die Umverpackungen werden mit Labeln versehen. Diese Kennzeichnungen werden dann in einer Liste für Sie hinterlegt welche auf Anfrage zugesendet werden. Diese definiert dann ganz klar unsere Umverpackung. Dadurch versuchen wir effizient und klar unsere Ware zu deklarieren. Sie als Kunde wissen dann sofort was auf Ihrer Palette ist.
Als unser Kunde brauchen Sie verschiedene Infos von uns, um Ihren eigenen Verpflichtungen im Sinne der PPWR nachkommen zu können – das ist uns bewusst!
Wir halten daher folgende Informationen für unsere Kunden bereit:
Die PPWR sieht vor, dass ab 2030 ein Mindestanteil an PCR enthalten sein muss. Aktuell ist dies jedoch noch nicht verpflichtend. Für viele Produkte ist der Einsatz von PCR bereits möglich.
Der Einsatz von PCR ist in der Herstellung derzeit noch aufwendiger und teurer und führt häufig zu mehr Verpackungsmüll. Zudem ist meist eine höhere Materialstärke erforderlich. Da die entsprechenden Vorgaben erst ab dem 01.01.2030 fester Bestandteil der PPWR werden, warten wir ab, welche Lösungen der Markt bis dahin bietet. Wir setzen auf technischen Fortschritt und werden uns dieser Herausforderung selbstverständlich fristgerecht und mit Freude stellen.
Ein Kernziel der PPWR ist es auch, das Aufkommen an Verpackungsmaterial zu reduzieren. Wir sind Experten, wenn es darum geht, mit möglichst geringem Materialeinsatz optimal zu verpacken.
Schauen Sie sich gerne einmal hier, welche Optionen wir für unsere Kunden bereithalten, um die Umwelt zu schonen und dabei noch Geld zu sparen: Verpackungsmaterialien
Für unsere Kunden haben wir geschulte Experten zu folgenden Themen:

Hier finden Sie uns
Häufig gestellte Fragen
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch etwa „Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle“. Sie ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie.
PCR steht für Post-Consumer Recycelt bzw. Post-Consumer-Rezyklat. Das sind recycelte Materialien, die bereits von Endverbrauchern genutzt und anschließend gesammelt, sortiert und wiederaufbereitet wurden.
PIR (Post-Industrial Recycelt) ist Material aus Produktionsresten (z. B. Stanzabfälle oder Ausschuss aus der Fertigung) und im Sinne der PPWR nicht relevant
Nein, dies ist erst ab 2030 mit Quoten von 10-35% (je nach Produkt) verpflichtend
PPWR-Konformitätserklärung, PFAS-Erklärung, Technisches Datenblatt, Erklärung zum PCR-Gehalt (falls vorhanden), Material- und Verpackungsbeschreibung, Kennzeichnungsinformationen, Ansprechpartner für PPWR-Rückfragen
Stichtag ist der 12.08.2026, ab da muss ein PPWR konformes arbeiten gegeben sein. Der nächste große Step kommt dann 2030, wenn es u.a. verbindliche Vorgaben zu PCR-Anteilen in Verpackungen geben wird
Verpackungen, welche vor dem 12.08.26 eingekauft und eingelagert wurden sind noch von den Regeln des PPWR ausgenommen
Wir raten davon ab, da Verstöße mit empfindlichen Busgeldern geahndet werden können. Außerdem kann es dazu führen bei Kunden, welche das Thema ernst nehmen, ausgelistet zu werden.