
Die Anforderungen an Verpackungen und deren Entsorgung entwickeln sich mit der PPWR massiv weiter – sowohl im Hinblick auf den Umweltschutz als auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die notwendige Nachweisbarkeit.
Als Ihr Partner für Verpackungslösungen ist es unser Anspruch, die neuen Anforderungen nicht nur korrekt und fristgerecht umzusetzen, sondern Sie auch kompetent zu begleiten. Wir unterstützen Sie bei allen Themen rund um Stretchfolien, Klebebänder, Umreifungsbänder, Kartonagen und weitere Verpackungsmaterialien – fachkundig, transparent und praxisnah.
Als Erzeuger unterstützen wir Sie mit allen notwendigen Daten zur Konformität.
Als Lieferant bestätigen wir die Konformität unserer Produkte und stellen sicher, dass alle relevanten Anforderungen der PPWR erfüllt werden.
Technische Datenblätter für jedes Produkt - auf Anfrage jederzeit verfügbar
Einhaltung der PPWR‑Grenzwerte in Bezug auf PFAS und Schwermetalle
Klare und eindeutige Deklarierung unserer Ware durch Labels auf der Umverpackung
"Das Streben nach Profit führt zu schlechten Entscheidungen –
Zufriedene Kunden hingegen zu dauerhaftem Wachstum."Sascha Vogel
Unsere Produkte bzw. deren Umverpackungen werden mit eindeutigen Labeln versehen. Diese Kennzeichnungen werden in einer Liste für Sie hinterlegt, die wir Ihnen auf Anfrage jederzeit zur Verfügung stellen. Die Liste definiert klar die jeweilige Umverpackung und sorgt dafür, dass unsere Ware transparent und nachvollziehbar deklariert ist.
So stellen wir sicher, dass Sie als Kunde sofort erkennen, welche Produkte sich auf Ihrer Palette befinden – effizient, übersichtlich und zuverlässig.
Als unser Kunde benötigen Sie verschiedene Informationen, um Ihren eigenen Verpflichtungen im Sinne der PPWR nachkommen zu können – dessen sind wir uns bewusst.
Wir halten daher folgende Unterlagen zuverlässig für Sie bereit:
Konformitätserklärung unserer Verpackungen und Umverpackungen
Bescheinigung zu PFAS und Schwermetallen
Technische Datenblätter zu jedem Produkt
Die PPWR sieht vor, dass ab 2030 ein Mindestanteil an PCR enthalten sein muss. Aktuell ist dies jedoch noch nicht verpflichtend. Für viele Produkte ist der Einsatz von PCR bereits möglich.
Der Einsatz von PCR ist in der Herstellung derzeit noch aufwendiger und kostenintensiver und führt häufig zu mehr Verpackungsmüll. Zudem ist meist eine höhere Materialstärke erforderlich. Da die entsprechenden Vorgaben erst ab dem 01.01.2030 verbindlich werden, beobachten wir aufmerksam, welche Lösungen der Markt bis dahin bietet. Wir setzen auf technischen Fortschritt und werden uns dieser Herausforderung selbstverständlich fristgerecht und mit voller Überzeugung stellen.
Ein Kernziel der PPWR ist es, das Aufkommen an Verpackungsmaterial zu reduzieren. Wir sind Experten darin, mit möglichst geringem Materialeinsatz optimal zu verpacken und gleichzeitig die Schutzfunktion Ihrer Verpackungen sicherzustellen.
Gerne zeigen wir Ihnen, welche Optionen wir für unsere Kunden bereithalten, um die Umwelt zu schonen und dabei auch Kosten zu senken: Verpackungsmaterialien
Für unsere Kunden haben wir geschulte Experten zu folgenden Themen:

Hier finden Sie uns
Häufig gestellte Fragen
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch etwa „Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle“. Sie ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie.
PCR steht für Post-Consumer Recycelt bzw. Post-Consumer-Rezyklat. Das sind recycelte Materialien, die bereits von Endverbrauchern genutzt und anschließend gesammelt, sortiert und wiederaufbereitet wurden.
PIR (Post-Industrial Recycelt) ist Material aus Produktionsresten (z. B. Stanzabfälle oder Ausschuss aus der Fertigung) und im Sinne der PPWR nicht relevant
Nein, dies ist erst ab 2030 mit Quoten von 10-35% (je nach Produkt) verpflichtend
PPWR-Konformitätserklärung, PFAS-Erklärung, Technisches Datenblatt, Erklärung zum PCR-Gehalt (falls vorhanden), Material- und Verpackungsbeschreibung, Kennzeichnungsinformationen, Ansprechpartner für PPWR-Rückfragen
Stichtag ist der 12.08.2026, ab da muss ein PPWR konformes arbeiten gegeben sein. Der nächste große Step kommt dann 2030, wenn es u.a. verbindliche Vorgaben zu PCR-Anteilen in Verpackungen geben wird
Verpackungen, welche vor dem 12.08.26 eingekauft und eingelagert wurden sind noch von den Regeln des PPWR ausgenommen
Wir raten davon ab, da Verstöße mit empfindlichen Busgeldern geahndet werden können. Außerdem kann es dazu führen bei Kunden, welche das Thema ernst nehmen, ausgelistet zu werden.